14.02.25

Ringier-Statement zur Abweisung der Beschwerde der Bundesanwaltschaft und Eintritt der Rechtskraft des Entscheids des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Bern

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Bundesanwaltschaft im Fall «Corona-Leaks» abgewiesen. Damit bleibt der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Bern bestehen, welches das Gesuch der Bundesanwaltschaft zur Entsiegelung von Kommunikation zwischen Marc Walder und Dritten integral abgewiesen und damit den Anträgen der Ringier AG und deren CEO Marc Walder stattgegeben hatte.

Diese höchstrichterliche Entscheidung bestätigt die Rechtsauffassung, dass der Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis auch in diesem Fall Anwendung finden. Hierauf hatten sich Ringier und Marc Walder stets berufen. Sie unterstreicht die Bedeutung der Medienfreiheit und der journalistischen Unabhängigkeit in der Schweiz.

Ringier begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts und hält abschliessend nochmals fest, dass weder die Ringer AG, deren Tochtergesellschaften, Organe noch Mitarbeitende Beschuldigte in diesem Verfahren waren.

Statement Dr. Manuel Liatowitsch, Group General Counsel und Mitglied Konzernleitung Ringier AG:

«Ringier begrüsst den klaren Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts. Das Gericht bestätigt die fundamentale Bedeutung des Quellenschutzes für die Medienfreiheit und definiert diesen breit und umfassend. Damit hat sich der Frontalangriff der Bundesanwaltschaft auf das Medienunternehmen Ringier definitiv als unzulässig erwiesen. Der Entscheid ist nicht nur von grosser Bedeutung für den Medienstandort Schweiz, sondern auch für das Funktionieren ihrer rechtsstaatlichen und demokratischen Institutionen.»

Zur Medienmitteilung des Bundesgerichts.