Teilnahmebedingungen Gewinnspiele von Ringier AG
Ringier AG bietet selber oder in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern verschiedene Gewinnspiele an. Je nach Gewinnspiel können als Gewinnspielbetreiber jeweils Ringier AG selbst, sowie aber einer oder auch mehrere der Kooperationspartner direkt auftreten. Nachfolgend wird die für die Durchführung eines Gewinnspieles verantwortliche Partei als «Gewinnspielbetreiber» bezeichnet. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.
§1 Gewinnspiel
(1) Die Gewinnspiele werden von Ringier AG oder in Kooperation mit verschiedenen Partnern von Ringier AG durchgeführt.
(2) An den Gewinnspielen kann via Anruf, SMS oder Gratisteilnahme bzw. gemäss Vorgehen, das beim jeweiligen Gewinnspiel beschrieben ist, teilgenommen werden.
(3) Gewisse Gewinnspiele erfordern eine Registrierung bzw. ein Log-in bei OneLog und unterliegen zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von OneLog. Ob eine Registrierung bei OneLog erforderlich ist, wird jeweils an geeigneter Stelle angezeigt. OneLog ist ein kostenloser Registrierungs- und Log-in-Dienst für die Nutzung von digitalen Angeboten von Medienunternehmen in der Schweiz, welches von OneLog AG, Zürich, betrieben wird.
(4) Gewisse Gewinnspiele sind Teil einer periodischen Verlosung (z.B. Jahres-, Quartals, Monats-Verlosung, etc.). Bei Gewinnspielen, die eine Jahresverlosung vorsehen, wird die Verlosung jeweils bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres durchgeführt. Alle anderen Verlosungsdaten sind jeweils in der Ausschreibung des Gewinnspiels publiziert und können auch beim Gewinnspielbetreiber kostenlos angefragt werden.
(5) Bei gewissen Gewinnspielen hat der Teilnehmer an einem Quiz oder Tippspiel mitzumachen, um an der Verlosung teilnehmen zu können.
§2 Teilnahmeberechtigung
(1) Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Personen ab dem 16. Lebensjahr teilnahmeberechtigt.
(2) Um an den Gewinnspielen teilnehmen zu dürfen, ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben zur Person der Wahrheit entsprechen.
(3) Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Teilnehmer aus dem Ausland sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Mitarbeiter und deren Angehörige von Ringier AG sowie Tochtergesellschaften und der Kooperationspartner des Gewinnspiels sind von den Gewinnspielen ausgeschlossen.
§3 Ausschluss von den Gewinnspielen
(1) Bei einem Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Gewinnspielbetreiber das Recht vor, die entsprechenden Personen vom Gewinnspiel auszuschliessen.
(2) Alle Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Es können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
§4 Durchführung und Abwicklung der Gewinnspiele
(1) Die technische Durchführung der Gewinnspiele obliegt dem Gewinnspielbetreiber. Die Gewinnspiele basieren auf einer Zufallsziehung. Die Bedingungen der Ziehung liegen alleine im Verantwortungsbereich des Gewinnspielbetreibers.
(2) Der Einsendeschluss ist jeweils beim betreffenden Gewinnspiel angegeben. Zur Überprüfung der Einhaltung des Einsendeschlusses dient jeweils der elektronisch protokollierte Eingang bzw. bei Talons das Datum des Poststempels.
(3) Die Lieferbedingungen der Gewinne werden vom Gewinnspielbetreiber und dessen Kooperationspartnern festgelegt und in der Ausschreibung des Gewinnspiels bekanntgegeben.
(4) Die Gewinner werden vom Gewinnspielbetreiber oder dessen Kooperationspartner benachrichtigt.
(5) Der Gewinnspielbetreiber und Ringier AG (falls Ringier AG nicht der Gewinnspielbetreiber ist) behalten sich das Recht vor, den Namen, Nickname (je nach Gewinnspiel), Wohnort, ein Bild bzw. Icon und das Alter des Gewinners namentlich und bildlich im Internet, Printmedien, TV oder auf Social Media Kanälen zu veröffentlichen. Bei Tippspielen kann der Gewinnspielbetreiber eine Rangliste veröffentlichen, in der die Nicknames und Bilder bzw. Icons der Teilnehmer publiziert werden. Der Gewinner erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden und gewährleistet gegenüber dem Gewinnspielbetreiber, dass er alle Rechte am vom ihm hochgeladenen Bilder bzw. Icon besitzt.
(6) Der Gewinnspielbetreiber bzw. Ringier AG (falls Ringier AG nicht der Gewinnspielbetreiber ist) sind berechtigt, alle Daten des Gewinners an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
(7) Alle Bargeldgewinne werden dem Gewinner per Banküberweisung zugestellt. Mit der Überweisung des Bargeldgewinns wird der Gewinnspielbetreiber von seiner Leistungspflicht befreit. Kann eine Auszahlung, aus Gründen die nicht vom Gewinnspielbetreiber zu vertreten sind, nicht erfolgen, verfällt der Gewinn sowie auch alle Ansprüche gegen den Gewinnspielbetreiber.
(8) In einigen Fällen muss der Gewinn vom Gewinner selbst abgeholt werden, dies gilt vor allem bei grossen Sachpreisen (z.B. Autos, TV-Geräte, etc.). In solchen Fällen wird dem Gewinner der für die Auslieferung des Gewinns zuständige Händler genannt. Holt der Gewinner nicht innerhalb einer bestimmten, ihm mitgeteilten Frist seinen Gewinn beim zuständigen Händler ab, so verfällt der Gewinn und auch der Anspruch gegen den Gewinnspielbetreiber. Die Abholfrist wird dem Gewinner frühzeitig mitgeteilt. Alle Kosten, die durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, etc.) und eventuell entstandene Transportschäden (ab dem Abholungsort) trägt der Gewinner selbst.
(9) Bei Reisegewinnen kann die komplette Abwicklung des Gewinns über einen Reiseveranstalter erfolgen. Der Reiseveranstalter kontaktiert den Gewinner, sobald er vom Gewinnspielbetreiber alle Daten erhalten hat. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, muss der Gewinner die Reise zu dem vom Reiseveranstalter festgesetzten Termin antreten und durchführen. Befolgt der Gewinner diesen Termin nicht, so besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn und der Anspruch gegen den Gewinnspielbetreiber erlischt. Sobald der Gewinner die Reise bestätigt, unterliegt er den Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (z.B. Flughafen, Bahnhof, etc.), sowie deren Folgekosten trägt der Gewinner selbst. Des Weiteren trägt er auch sämtliche privaten Kosten (Minibar, Telefon, Versicherung, etc.), die während der Reise entstehen.
(10) Die Einlösung eines Gewinns kann wegen Corona (SARS-CoV-2 ) gewissen Beschränkungen unterliegen (kurzfristige Absage, Verschiebung etc.). Veranstalter können insbesondere auch das Vorlegen eines Covid-Zertifikats verlangen und bei fehlendem oder ungültigem Covid-Zertifikat den Zutritt verweigern. Der Gewinner hat aufgrund von Corona-bedingten Beschränkungen oder bei der Nichterfüllung der Zutrittsvoraussetzungen keinen Anspruch auf Ersatz oder Barauszahlung des Gewinns.
(11) Barauszahlungen oder Ersatz der Gewinne sind nicht möglich. Ein Gewinnanspruch ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Bei Absage von Veranstaltungen oder Firmenliquidationen verfallen die Gewinne ohne Anspruch.
(12) Der Gewinn verfällt, wenn der Gewinner sich nicht innert nützlicher Frist (maximal innert 48 Stunden) auf die Gewinnbenachrichtigung meldet.
(13) Die Preise sind persönlich und der Gewinnspielbetreiber behält sich vor, bei Verdacht auf Zuwiderhandlung die betreffenden Gewinner abzumahnen, und die Preise verlieren ihre Gültigkeit. Des Weiteren behält sich der Gewinnspielbetreiber vor, die betreffenden Personen zukünftig von der Teilnahme bei weiteren Gewinnspiele von Ringier AG auszuschliessen.
(14) Der Verkauf von jeglichen bei Wettbewerben oder Verlosungen gewonnenen Preise ist verboten.
§5 Auszahlung Preise
(1) Bei Bargewinnen und Wertgutscheinen ab CHF 1‘001.- zieht der Gewinnspielbetreiber 35% des Gewinns (Verrechnungssteuer) vor Überweisung an den Gewinner ab. Der Gewinner erhält vom Gewinnspielbetreiber eine Bestätigung zur Rückforderung der Verrechnungssteuer, welche der persönlichen Steuererklärung beigelegt werden muss. Der Gewinner ist verpflichtet Gewinne ab CHF 1‘001.- in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.
(2) Bei Naturalgewinnen (wie Sachgutscheine, Autos, etc.) ab CHF 1‘001.- muss der Gewinner dem Gewinnspielbetreiber eine Wohnsitzbestätigung zusenden, welche er auf eigene Kosten bei der zuständigen Amtsstelle einholen muss. Vor Zusendung der Wohnsitzbestätigung kann der Preis dem Gewinner nicht ausgehändigt werden. Wird die Wohnsitzbestätigung nicht innert Frist (maximal innert 10 Arbeitstagen) vorgelegt, verfällt der Gewinn ohne Ersatzanspruch. Der Gewinner ist verpflichtet Naturalgewinne ab CHF 1‘001.- in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.
§6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, jedes Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt und ohne jegliche Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von diesem Recht macht der Gewinnspielbetreiber insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung der Gewinnspiele nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung des Gewinnspiels durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Gewinnspielbetreiber von dieser Person verlangen, den dem Gewinnspielbetreiber entstandenen Schaden zu ersetzen.
§7 Datenschutz
(1) Der Teilnehmer «registriert» sich automatisch für ein Gewinnspiel, indem er bei Teilnahme per SMS seine Mobilnummer, bei Teilnahme per Telefon seine Telefonnummer, oder bei Gratisteilnahme die erforderlichen Daten preisgibt. Der Teilnehmer erklärt sich durch diese Registrierung damit einverstanden, dass der Gewinnspielbetreiber alle Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichert.
(2) Der Gewinnspielbetreiber verpflichtet sich, für die registrierten Daten der Teilnehmer die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Daten der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Die erhobenen Daten können vom Gewinnspielbetreiber, dessen Tochtergesellschaften sowie von den Kooperationspartnern des entsprechenden Gewinnspiels zu Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecken genutzt werden.
(3) Der Teilnehmer willigt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel ausdrücklich ein, dass er vom Gewinnspielbetreiber, dessen Tochtergesellschaften oder Kooperationspartnern Werbenachrichten auf unbestimmte Zeit erhält (Post und Telefon). Der Teilnehmer kann jederzeit und kostenlos den Versand von Werbenachrichten unverzüglich stoppen, indem er dies an den Gewinnspielbetreiber oder dessen Kooperationspartnern mitteilt (telefonisch, per Email, per Post, etc.).
(4) Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass im Rahmen eines Gewinnspiel sein Name, Nickname, Wohnort, ein von ihm heraufgeladenes Bild bzw. Icon und sein Alter gemäss § 4 (5) publiziert werden können.
(5) Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen und weitere Informationen zum Umgang mit Personendaten finden Sie hier. Bezüglich OneLog finden zusätzlich die Datenschutzbestimmungen von OneLog Anwendung.
§8 Haftung
(1) Der Gewinnspielbetreiber wird mit Aushändigung resp. der Postaufgabe des Gewinns an den Gewinner von allen Verpflichtungen frei. Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für Verluste, Verspätungen oder Beschädigungen, welche dem Gewinn auf dem Post- oder Transportweg zukommen und welche durch Umstände herbeigeführt werden, welche ausserhalb seines Verantwortungsbereich liegen. Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel des Gewinns.
(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(3) Es wird keine Haftung übernommen für verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, falsche oder verspätete Teilnahmeeintragungen, sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Gewinnspiels oder die Teilnahme beeinflussen könnte.
(4) Im Zusammenhang mit Veranstaltungen haftet der Gewinnspielbetreiber nicht für Beschränkungen aufgrund von Corona (SARS-CoV-2 ) (wie z.B. kurzfristige Absagen oder Verschiebungen) oder bei Nichterfüllung der Zutrittsvoraussetzungen durch den Gewinner (wie z.B. das Fehlen eines gültigen Covid-Zertifikats).
§9 Zusätzliche Bestimmungen für Gewinnspiele über Meta und LinkedIn
(1) Bei Gewinnspielen über bspw. die Meta-Plattformen Facebook und Instagram oder über LinkedIn (nachfolgend je “Plattform”) steht das jeweilige Gewinnspiel in keiner Verbindung zur jeweiligen Plattform und wird in keiner Weise von der jeweiligen Plattform gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an den Gewinnspielbetreiber zu richten. Der Gewinnspielbetreiber stellt die jeweilige Plattform von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel / der Verlosung frei.
(2) Preise, Teilnahmeregeln und Teilnahmeschluss werden im jeweiligen Post oder auf der Landingpage erklärt. Die Gewinner werden – je nach Gewinnspiel und Teilnahmeregeln – via die Plattform oder per E-Mail kontaktiert und gebeten, ihre Kontaktdaten per PN oder E-Mail (falls noch nicht vorhanden) an den Gewinnspielbetreiber zu senden.
§10 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es wird keine Korrespondenz geführt.
(3) Alle im Zusammenhang mit dem Gewinn eines Preises verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt der Gewinner.
(4) Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.
(6) Die Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Gewinnspielbetreiber ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Datum: 28. Februar 2024
Kontakt
Ringier AG
«Gewinnspiele»
Flustrasse 55
Postfach
CH-8021 Zürich