Beobachter
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08.10.25

Sieg des Beobachters gegen PR-Kampagne

Mitarbeiter des Krankenkassenvermittlers Swiss Home Finance setzten Fake-Unterschriften unter Dokumente, wenn Originalunterschriften fehlten. Das belegen ein Video und Aussagen von Ex-Mitarbeitern – und ist jetzt auch vom Bundesgericht abgesegnet.

Dieser Angriff auf den Beobachter sucht in der Schweizer Medienlandschaft seinesgleichen: Anfang August 2021 schaltete Bernard Duzhmani, Inhaber des Krankenkassenvermittlers Swiss Home Finance AG, ganzseitige Inserate in der «NZZ am Sonntag» und in «20 Minuten». Darin beschuldigte er den Beobachter, mit einem kritischen Artikel zu seiner Firma fremdenfeindliche Reflexe zu bedienen – und einen Teil seines Geschäftserfolgs zunichtezumachen.

Im Beobachter-Artikel «Mit Fake-Unterschrift zum Kassenwechsel» waren mehrere ehemalige Mitarbeitende zu Wort gekommen. Nach ihren Aussagen hätten Angestellte im Zürcher Büro kurzerhand auch mal selbst unterschrieben, wenn die Originalunterschrift fehlte. Und ein dem Beobachter zugespieltes Video aus den Büros der Swiss Home Finance zeigte, wie Mitarbeitende ein Dokument mit der Unterschrift des Kunden an die Scheibe klebten, das nicht unterzeichnete Dokument darüberlegten und die Signatur nachzeichneten. «Das kommt immer wieder vor, sicher aber mehrmals pro Woche. Ich konnte es zuerst gar nicht glauben», liess sich ein Ex-Mitarbeiter im Artikel zitieren.

Bernard Duzhmani kam im Artikel ausführlich zu Wort. Er betonte unter anderem, dass er keine Unterschriftenfälschungen toleriere und dass er den Vorwurf in aller Deutlichkeit zurückweise, seine Firma mit unlauteren, gar strafrechtlichen Methoden zu führen. «Ich gehe von einer Intrige eines Konkurrenten aus», liess er sich zitieren. Darauf reichte er mit Hilfe der Medienanwältin Rena Zulauf Zivilklage gegen den Beobachter ein. Und scheiterte auf der ganzen Linie – im Mai 2024 vor dem Zürcher Handelsgericht und nun auch vor dem Bundesgericht.

Nach Auffassung der Justiz ist es dem Beobachter bereits mit dem Video gelungen, «den Hauptbeweis dafür zu erbringen, dass im Büro der Klägerin Unterschriften von Kunden und Kundinnen nachgezeichnet werden». Die Aussagen der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und interne Dokumente bestätigten dies ebenfalls – und seien keine Intrige. Auch Schilderungen von Kunden stützen gemäss den Gerichten den Beobachter-Artikel.

Keines von Duzhmanis Gegenargumenten lassen die Gerichte gelten. Auch nicht die Behauptung, sein Qualitätssicherungssystem verunmögliche Unterschriftenfälschungen. Im Gegenteil hält das Handelsgericht fest, «dass ein internes Kontrollsystem, bei dem ein Mitarbeitender die Qualitätskontrolle durchführt, ohnehin nicht zuverlässig sein kann, wenn die fragwürdigen Geschäftspraktiken hinsichtlich Unterschriften betriebsintern gar nicht verheimlicht werden (müssen), sondern – wie auf dem Video ersichtlich – unverhohlen im Büro stattfanden».

Weitere Informationen
Beobachter-Artikel: «Ein Sieg für die Medien und die Prämienzahlenden»
https://www.beobachter.ch/magazin/gesetze-recht/ein-sieg-fur-medien-und-pramienzahlende-867378

Urteil 5A_519/2024 des Bundesgerichts vom 4. Juli 2025
https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://04-07-2025-5A_519-2024&lang=de&zoom=&type=show_document

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Über den Beobachter:
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